Sie brauchen rechtlichen Rat!?
Probleme oder rechtliche Streitfälle
Bei rechtlichen Streitfällen oder anderen persönlichen Angelegenheiten rechtlicher Natur ist die Beratung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder Notar meist sinnvoll oder gar nötig – doch wie heißt es: Guter Rat ist teuer! Natürlich ist guter Rat nicht kostenlos. Doch ohne juristischen Rat können Folgekosten und Ärger unabsehbar werden, mit juristischem Rat begrenzt oder gar vermieden werden.
Was also tun?
Die Höhe der Kosten wird meist völlig überschätzt! Uns ist es sehr wichtig, Ihnen von Anfang an die anfallenden Kosten transparent darzustellen. Bitte sprechen Sie uns doch an, dann werden wir Sie über die Kosten und ein etwaiges Kostenrisiko aufklären, gleich ob
- eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht
- aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommen kann
- nur eine juristische Beratung, eine außergerichtliche Begleitung, der Weg vor das Gericht oder eine notarielle Regelung
Ihr Problem lösen soll. Jeder Kostenschritt wird mit Ihnen abgesprochen und Sie allein entscheiden, ob und was Sie verantworten wollen.
Anwaltskosten
In einigen Fällen tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ein, bei der übrigens freie Anwaltswahl gilt. Sollte eine Rechtsschutzversicherung einen konkreten Anwalt empfehlen, so ist man daran keinesfalls gebunden, sondern kann immer den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen, was vom Gesetz so vorgesehen ist. In anderen Fällen besteht aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse vielleicht die Möglichkeit, staatliche Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich vom Grundsatz her nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das aber in bestimmten Bereichen auch individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen und unserer Kanzlei zulässt.
Notarkosten
Die Kosten der Notare sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Der Notar ist gesetzlich angehalten, für seine Tätigkeit die gesetzliche vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Die Beratung des Notars einschließlich der Erstellung eines Entwurfs ist in der Beurkundungsgebühr übrigens enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine. Auch im notariellen Bereich besprechen wir mit Ihnen in Ihrem speziellen Einzelfall die Kosten.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Sprechen Sie uns an!
Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Vertrauen Sie auf Kompetenz und langjährige Erfahrung.